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Das zweijährige Stipendium deckt bis zu einem Höchstbetrag von 350 € pro Monat 50% der Warmmiete für ein Atelier ab, in dem die Stipendiat:innen arbeiten möchten.

Nebenkosten (Gas, Strom, WLAN etc.) sind also ebenfalls zu 50% bis zum Höchstbetrag des Stipendiums von 350 € pro Monat enthalten.

Etwaige zukünftige Erhöhungen der Miet- oder der Nebenkosten durch den Vermieter während der Laufzeit des Stipendiums werden nicht durch das Stipendium abgedeckt.

Das Stipendium kann nicht für bestehende Mietverträge oder für die Verlängerung von Verträgen für bereits genutzte Räume in Anspruch genommen werden. Auch kann das Stipendium nicht für bereits subventionierten Atelierflächen verwendet werden. Und schließlich darf das Atelier nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.