art.
works.
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Da hinter dem Stipendium auch der Gedanke steht, zusätzlichen Arbeitsraum für Künstler:innen verfügbar zu machen, können nur neue Mietverträge gefördert werden. Bestehende Mietverträge sind davon ausgenommen. Auch Verlängerungen bestehender Verträge für bereits genutzte Räume sind nicht förderfähig.