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Wie viele Stipendien werden vergeben? Ist art.works.fra eine einmalige Sache oder ein längerfristiges Programm?

art.works.fra begann 2021 zum Programmstart mit sechs Stipendien.

Beginnend in 2022 sollen jährlich mindestens drei Stipendien vergeben werden.

Was genau deckt das Stipendium ab und was nicht?

Das zweijährige Stipendium deckt bis zu einem Höchstbetrag von 350 € pro Monat 50% der Warmmiete für ein Atelier ab, in dem die Stipendiat:innen arbeiten möchten.

Nebenkosten (Gas, Strom, WLAN etc.) sind also ebenfalls zu 50% bis zum Höchstbetrag des Stipendiums von 350 € pro Monat enthalten.

Etwaige zukünftige Erhöhungen der Miet- oder der Nebenkosten durch den Vermieter während der Laufzeit des Stipendiums werden nicht durch das Stipendium abgedeckt.

Das Stipendium kann nicht für bestehende Mietverträge oder für die Verlängerung von Verträgen für bereits genutzte Räume in Anspruch genommen werden. Auch kann das Stipendium nicht für bereits subventionierten Atelierflächen verwendet werden. Und schließlich darf das Atelier nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.

Gibt es eine Mindestmietdauer, die im Rahmen des Programms beachtet werden muss?

Ja, die Mindestmietdauer beträgt zwei Jahre, wobei der Vertrag natürlich auch für eine längere Zeit abgeschlossen werden kann. Die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms läuft jedoch nur über 24 Monate, ab dem Monat, in dem der Mietvertrag beginnt.

Persönliche Umstände ändern sich. Was ist, wenn ich vor Ablauf der zwei Jahre aus Frankfurt wegziehen muss? Muss ich dann die erhaltene finanzielle Unterstützung zurückzahlen?

Nein. Wir verstehen, dass unvorhergesehene Ereignisse oder Situationen eine Planänderung erfordern können. So ist das Leben. Wir verlangen die zuvor im Rahmen des Programms erhaltene Unterstützung von den Stipendiat:innen nicht zurück, wenn sie uns über eine solche Änderung informieren.

Dennoch wünschen wir uns natürlich, dass sich die Bewerber:innen sehr genau überlegen, ob sie mindestens zwei Jahre in Frankfurt arbeiten möchten. Es wäre bedauerlich, wenn für Künstler:innen, die länger bleiben wollen, kein Stipendium zur Verfügung stünde, weil es jemand erhalten hat, der oder die Frankfurt bald wieder verlässt.

Warum ist art.works.fra auf Frankfurt beschränkt? Gibt es Pläne, das Stipendium auch in anderen Städten oder Regionen anzubieten?

Im Moment konzentriert sich art.works.fra auf Frankfurt und Umgebung. Es ist die Stadt, die wir lieben und in der wir jungen Künstlern trotz der hohen Lebens- und Arbeitskosten den Einstieg in ihre Karriere ermöglichen wollen.

Ich mache erst später im Jahr meinen Abschluss. Kann ich mich vorher bewerben?

Angehende Absolvent:innen können sich in dem Jahr bewerben, in dem sie ihren Abschluss machen. Ein Stipendium, das vor dem Abschluss vergeben wird, ist an den erfolgreichen Abschluss gebunden.

Ich habe nicht in Frankfurt studiert, möchte aber in Frankfurt arbeiten. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Absolvent:innen von anerkannten Kunsthochschulen weltweit können sich innerhalb von 36 Monaten nach ihrem Abschluss um das Stipendium bewerben. Dabei spielt es keine Rolle, wo sie ihren Abschluss gemacht haben.

Ich habe keine deutsche Staatsbürgerschaft. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Absolvent:innen von anerkannten Kunsthochschulen weltweit, die in Frankfurt arbeiten wollen, können sich unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft für das Stipendium bewerben. Die Beschaffung der ggf. erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis liegt in der Verantwortung des Bewerbers.

Wie definieren Sie „junge“ Künstler:innen? Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung?

Es gibt keine Altersgrenze. „Junge“ Künstler:innen im Sinne des Programms sind Absolvent:innen einer anerkannten Kunstschule in den ersten 36 Monaten nach Abschluss, unabhängig vom Alter.

Ich bin Balletttänzer:in. Schauspieler:in. Musiker:in. Kann ich mich dann bewerben? Und gilt das auch für Künstler:innen, die mit digitalen Medien arbeiten?

Auf jeden Fall. Wenn Sie Ihren Abschluss an einer anerkannten Kunsthochschule gemacht haben, in Frankfurt arbeiten möchten und ein Atelier brauchen, können Sie sich bewerben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Schwerpunkt in der bildenden oder der darstellenden Kunst haben.

Die Jury besteht aus Expert:innen der bildenden Kunst. Wie sollen sie das Potenzial von Bewerber:innen aus der darstellenden Kunst erkennen?

Wenn nötig, zieht die Jury weitere Expert:innen hinzu, um das künstlerische Potenzial der Bewerber:innen zu beurteilen.

Ich habe gehört, dass in Deutschland in der Regel eine Mietkaution in Höhe von drei Monatskaltmieten verlangt wird. Kann mich das Programm diesbezüglich unterstützen?

Ja, mit dem Stipendium ist die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens verbunden, das während der Laufzeit des Stipendiums vierteljährlich zurückgezahlt wird.

  • Beträgt die Kaltmiete für ein Atelier beispielsweise 700 € pro Monat, sind drei Monatsmieten, also 2.100 €, als Kaution zu zahlen. Für einen Kredit in dieser Höhe sind während der zweijährigen Laufzeit des Stipendiums acht Quartalsraten von 262,50 € zurückzuzahlen.

Das bedeutet auch, dass die Mietkaution nach Ablauf des Stipendiums den Stipendiat:innen zustehen.

Kann art.works.fra mir bei der Suche nach einem geeigneten Atelier helfen?

Es liegt in der Verantwortung der Stipendiat:innen, ein geeignetes Atelier zu finden.

Wir bieten eine Teilfinanzierung der Kaltmiete sowie ein Darlehen für die Mietkaution.

art.works.fra ist gerne bereit, interessierten Vermieter:innen das Stipendium zu erläutern.

Darüber hinaus wollen wir das Programm und den Bedarf an bezahlbarem Atelierraum bei Vermieter:innen, der Stadt Frankfurt und anderen Organisationen bekannt machen.

Wie viel Zeit haben Stipendiat:innen nach Erhalt des Stipendiums, um ein geeignetes Atelier zu finden?

Für die Suche nach einem geeigneten Atelier haben die Stipendiat:innen sechs Monate Zeit, ab dem Folgemonat nach Erhalt der Zusage. Wird das Stipendium z.B. im Juni vergeben, haben die Stipendiat:innen bis Ende Dezember Zeit, einen Mietvertrag zu unterschreiben und ein Atelier zu beziehen.

Ich habe bereits ein Atelier mit einem bestehenden Mietvertrag. Kann dieser Vertrag durch das Stipendium bezuschusst werden?

Da hinter dem Stipendium auch der Gedanke steht, zusätzlichen Arbeitsraum für Künstler:innen verfügbar zu machen, können nur neue Mietverträge gefördert werden. Bestehende Mietverträge sind davon ausgenommen. Auch Verlängerungen bestehender Verträge für bereits genutzte Räume sind nicht förderfähig.

Ich habe ein Atelier gefunden, das bereits von einem anderen öffentlichen oder gemeinnützigen Programm gefördert wird. Kann ein solches Atelier für das Stipendium in Frage kommen?

art.works.fra will unter anderem zusätzliche Arbeitsräume für Künstler:innen in und um Frankfurt erschließen. Eine Doppelförderung ist daher nicht möglich.

Mein Mietvertrag läuft aus, aber ich habe ein anderes Atelier gefunden, das erst später im Jahr frei wird. Wäre ein solches Atelier förderungswürdig?

Ja, die Neuanmietung eines Atelierraums, den Sie bisher nicht genutzt haben, ist förderfähig.

Kann ich auch dann gefördert werden, wenn ich während der Laufzeit des Stipendiums das Atelier wechsele?

Solange beide Ateliers die übrigen Voraussetzungen erfüllen, ist ein Umzug möglich, und das Stipendium kann weiterhin in Anspruch genommen werden. Jede Änderung der Kaltmiete nach oben (oder unten) wird bis zur maximalen Unterstützung von € 350 pro Monat berücksichtigt.

Bezüglich der Mietkaution gilt: Sobald das erste Darlehen für die Mietkaution zurückgezahlt ist, kann ein weiteres Darlehen gewährt werden.